75 Jahre sind vergangen, seit das Grundgesetz erlassen wurde, ein Grund zu feiern! Wir feiern gerne mit, insbesondere den positiven Einfluss der Grundgesetz-Artikel auf Arbeitsrecht und Betriebsverfassung. Dass es dabei um die Würde des Menschen und seine Persönlichkeitsentfaltung geht, lesen Sie auf Seite 4 des neuen Einblicks.. Wir wünschen viel Spaß dabei.

Wie nicht nur Gebäude, sondern auch Event und Geschäftsreisen nachhaltiger gestaltet werden können, wurde auf den Perlacher Nachhaltigkeits-Tagen am 20. und 21. März eindrücklich präsentiert. Dazu gibt es einen Artikel auf Seite 4 des neuen Einblicks.

Die Idee einer 4-Tagewoche taucht in den vergangenen Monaten immer wieder auf. Im Einblick 15 haben wir uns der Sache angenommen und einige Argumente dafür und dagegen gesammelt.

Außerdem: Nachhaltigkeit in der Welt und im Unternehmen, und dann hat es doch noch geklappt mit der Inflationsausgleichsprämie für Außertarifler - dank der Verhandlung des GBR.

Ob es an der Glückszahl 13 liegt oder an anderen Umständen, jedenfalls hat es etwas gedauert. Doch nun haben wir wieder einen neuen Einblick auf die Beine gestellt. Stopp, jetzt geht es um die N° 14, und insbesondere um die Inflationsausgeleichprämie, Garching, Home-Office und die neue Konstellation des BR.

Nach zähem Anlauf ist es jetzt offiziell: das Deutschland-(49-Euro)-Ticker kommt auch als Job-Ticket. Die Infos zur Anmeldung variieren noch. My Benefits Portal: anmelden und dann "JobTicket Deutsche Bahn" auswählen.

Nach der Wahl des neuen Betriebsrasvorsitzen am 01.03. wurden einige Veränderungen vorgenommen. Für die EIINS hat sich das folgendermaß ausgewirkt:

Alle weiteren Info sind auf der BR-Home Page.

Ob es an der Glückszahl 13 liegt oder an anderen Umständen, jedenfalls hat es etwas gedauert. Doch nun haben wir wieder einen neuen Einblick auf die Beine gestellt. Diesmal geht es um die Zeit, und zwar um die Urlaubszeit, die Dokumentation der Arbeitszeit und wie sie vergütet wird.

Wir wünschen schöne Feiertage!

Dass sie kommt, die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie, ist seit Abschluss der letzten Tarifverhandlungen klar. Unklar ist jedoch, WER sie bekommt. Der Kommentar des Bund-Verlags verweist aufgrund des Gleichbehandlungsprinzips auf ALLE Beschäftigten, das schließt auch Außertarifler oder Werkstudenten mit ein. Die Sparfüchse der Siemens AG wehren sich noch mit Zähnen und Klauen, obwohl sich das Unternehmen über den Tarifabschluss committet hat.

Es ist etwas Zeit ins Land gezogen, doch nun haben wir wieder einen neuen Einblick auf die Beine gestellt. Themen sind die Sommerhitze, New Normal / Next Work und, weil es tatsächlich Schatten auch auf Perlach wirft, der Krieg in der Ukraine.

Wir wünschen schöne Ferienzeit!

Hitzefrei, so wie es aus der Schule bekannt ist, gibt es im Berufsleben nicht. Sollte ein möglicher gesundheitlicher Schaden aufgrund extrem hoher Raumtemperatur absehbar sein, ist eine Arbeitsunföhigkeitsbescheinigung erforderlich. Abgesehen davon regelt alles die Arbeitsstättenverordnung. Demnach gilt eine Lufttemperatur von maximal 26°C als noch zuträglich, wie der Newletter des Bund-Verlags am 04.07. schreibt. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber angehalten, Maßnahmen zu ergreifen. Ab 35°C Lufttemperatur gilt ein Arbeitsraum als unzumutbar.

Wir wünschen eine angenehme Sommerzeit.

Die Betriebsräte der Liste EIINS sind in den folgenden Ausschüssen vertreten: siehe oben.


Gerd Völksen

Technology

Evelyn Pfeuffer

Technology

Dr. Gunther Kann

SCM

Mike Marthaler

Technology

Die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten sind hier.

Es werden 25 Mandate von 3.813 Wahlberechtigten vergeben.

Abgegebene Stimmen: 1661
Wahlbeteiligung: 43,56%
Ungültige Stimmen: 36

ListeStimmen Prozent Mandate
KiM
541
33,3
8
IGM
756
46,5
12
EIINS
328
20,2
5

Seit der Pandemie jagt eine Videokonferenz die nächste. Das durchdigitalisierte Zeitmanagement lässt kaum Zeit, um zwischendurch das zu tun, was getan werden muss. Aber jetzt gibt es die Lösung: alle 30-Minuten-Meetings werden auf 25 Minuten verkürzt, die 1-Stunden-Meetings auf 50 Minuten und so weiter. Damit gibt es eine Atempause, um zu reflektieren, sich vorzubereiten oder um zu tun ... siehe oben ... und hier.

Wer noch keine Briefwahl gemacht hat oder wer es liebt, in einer Wahlkabine mit einem Stift ein Kreuzchen zu zeichnen, für den gibt es jetzt die entsprechende Gelegenheit. Bis morgen, 14°° Uhr ist die Präsenzwahl möglich: Kasino II unter der Treppe, nicht gleich zu entdecken, vor allem weil keine langen Menschenschlangen davor stehen.

Die Präsenzwahl ist die grundlegende Methode der Stimmabgabe, Briefwahl stellt lediglich eine Ergänzung dar. In Zeiten der Pandemie steht natürlich alles Kopf: die Briefwahl ist das bevorzugte Mittel. Doch im Fall, dass jemand zweimal gewählt hat, zählt nur die Stimme aus der Präsenzwahl.

In Perlach arbeiten mehr als 50% im ÜT-Bereich. Leider wurde diese große Gruppe von den Tarifverhandlungen seit 2019 nicht mehr berücksichtigt. Letzte Entgelterhöhung des ÜT-Mindestgehaltes war 2018. ... Mehr anzeigen

Ein Paket aufzugeben hat durchaus zwei Bedeutungen: zum einen wird das Paket einem Logistik-Unternehmen anvertraut, das dafür sorgt, es dem Empfänger zuzustellen. Aufgeben steht aber auch für Kapitulieren.

Beide Aufgaben hat die Siemens AG elegant in einem Schwung vollzogen, indem sie das Paketgeschäft der Siemens Logistics zu einem Paket geschnürt und aufgegeben hat, wie CEO Roland Busch unter der Überschrift "Schärfung des Portfolios" stolz informiert. ... Mehr anzeigen

Auch wenn mancher Kollege wegen der Omikronwelle in Panik verfallen sein mag, so bestünde doch für alle, die durchgeimpft, gar geboostert sind, keine signifikante Gefahr. Auswirkungen wie bei Delta seien nicht abzusehen, so versichern die Experten.

Dennoch ist es nachvollziehbar, dass die Unternehmensleitung die Perlacher Belegschaft anhält, mit höchster Priorität und zu mindestens 80% je Organisationseinheit im Home-Office zu arbeiten. Die Umstände im Home-Office ... Mehr anzeigen

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für jeden vollen Monat mit Kurzarbeit Null der Jahresurlaub um ein Zwölftel zu kürzen sei, siehe Urteil LAG Dus. Die Betonung hier liegt auf der Quantität Null. Im Umkehrschluss heißt das, dass es für Kolleginnen und Kollegen keine Urlaubskürzug für einen Monat gibt, selbst wenn sie nur ein paar Stunden gearbeitet haben.

Auch wenn die Arbeit zuhause sehr verlockend erscheint, ist der direkte Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen nicht zu ersetzen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, in den Betrieb zu kommen und mit anderen Leuten zu reden. Denken Sie bitte auch daran, dass ein Job, den Sie zu 100% zuhause erledigen können, unter Umständen auch zu 100% in Portugal, Indien oder anderen Ländern erledigt werden kann.

Eine Betriebsschließung ist nichts, was willkürlich angeordnet werden kann. Dazu muss eine Regelung zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung vereinbart werden. Der Perlacher Betrieb ist am 24.12. und der 31.12 geschlossen (siehe Aushang); für beide Tage genügt ein Urlaubstag oder eine entsprechende Anzahl an Stunden.
Insofern ist eine darüber hinaus gehende Anordnung zur freiwilligen Abwesenheit illegitim.
Auch eine Anweisung, wie eine ungeregelte Betriebsschließung zu realisieren ist - Zeitkonto, Tarifurlaub etc. - ist illegitim. Wer also zwischen den Feiertagen arbeiten will, der darf das. Ansonsten liegt seitens des Arbeitgebers ein Annahmeverzug vor.

Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin oder nach Hause ist über die zuständige Berufsgenossenschaft versichert. Im Home-Office galten jedoch andere Regeln, die den Ort des Unfalls als Kriterium heranzogen. Jetzt hat das Bundessozialgericht die Absicht des Tuns bei Unfällen im Haushalt berücksichtigt.
Details wie etwa die Aktenzeichen finden Sie in dem Artikel der SZ.

Eine Sammlung von Adressen, Telefonnummern, Diensten, Links, etc. vom Standort Perlach gibt es hier.

Der gelbe Schein und die Erkrankung
Bei Erkrankung ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Der Begriff "unverzüglich" bedeutet ohne selbstverschuldete Verzögerung. Wer also mit zwei gebrochenen Armen im Krankenhaus liegt, wird eher Schwierigkeiten haben, ein Telefon zu bedienen. Prinzipiell sollte die Meldung schnellstens erfolgen; das muss auch nicht persönlich erfolgen, sondern kann von einen Angehörigen übernommen werden.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt - auch gelber Zettel genannt - muss am vierten Tag der Erkrankung im Original beim Arbeitgeber vorliegen. Dieser Termin ist eine harte Deadline, und im Zweifelsfall zählt die Papierversion, kein Foto. Wer morgens früh krank ist, für den beginnt gleich der erste Tag der Erkrankung. Wer aber im Laufe des Arbeitstages erkrankt, für den beginnt am Folgetag der erste Tag der Erkrankung.

... finden Sie hier.

... in einer zufälligen Auswahl:

siehe Finanzen.net,

siehe Süddeutsche.de,

siehe Spiegel.de,

siehe IGM Dialog,

siehe Börsenzeitung,

siehe Managermagazin.

siehe Handelsblatt,

siehe Wirtschaftwoche,

siehe Welt.

Gutes Webdesign ist keine große Kunst,
gute Betriebsratsarbeit schon.

Kontakt

Gerd Völksen
Siemens Technology
Mch P

+49 172 827 6294
gerd.voelksen@siemens.com

Last updated: 20.06.2024