Personalarbeit
Ob Einstellung, Versetzung, Ein- oder Umgruppierung oder gar Kündigung, dieses sind für alle Betroffenen äußerst wichtige Themen.
Leider hat der Gesetzgeber die Betriebsräte gerade bei diesen Themen mit ziemlich schwachen Rechten ausgestattet. Bedenken äußern, Widersprüche formulieren, ggf. die Zustimmung verweigern gehen auch nur unter stark eingeschränkten Bedingungen.
Zudem sind die Informationen, die der Betriebsrat für seine Personalarbeit erhält, vielfach dürftig, lückenhaft oder unterdrücken wichtige Fakten.
Die Leidtragenden sind natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beispielsweise diejenigen, deren Entwicklung durch eine Nicht-Berücksichtigung bei einer Stellenbesetzung beschränkt wird oder die gar in einer gefährdeten Position weiterbeschäftigt werden.
Die Liste EIINS wird sich in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die wenigen Rechte des Betriebsrats im Bereich der personellen Einzelmaßnahmen vollumfänglich genutzt werden können und dass somit die Interessen der Kolleginnen und Kollegen stets höchste Priorität behalten und Benachteiligungen vermieden werden.
Insbesondere bei Kündigungen hat die Liste EIINS immer konsequent die Position der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angenommen und entsprechend gehandelt, vielfach auch gegen den Widerstand nicht nur der Personalabteilung.