Werkstudenten sind Arbeitnehmer! Sie sind in der universitären Ausbildung oder haben bereits einen akademischen Abschluss. Sie sind auf dem neuesten Stand, hochmotiviert und haben frische und erfrischende Ideen.

Was sie aber nicht haben ist der volle Urlaubsumfang, das entsprechende Urlaubsgeld und ein anteiliges dreizehntes Monatsgehalt.

Obwohl jeder gewerkschaftlich nicht-organisierte Arbeitnehmer in den Genuss dieser Vorzüge kommt, wird bei gewerkschaftlich nicht-organisierten Werkstudenten eine signifikante Ungleichbehandlung installiert.

Die Liste EIINS wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass wenigstens die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte der Werkstudenten berücksichtigt werden.

Kontakt

Gerd Völksen
Siemens Technology
Mch P

+49 172 827 6294
gerd.voelksen@siemens.com

Last updated: 30.01.2022